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Johanna Marczynski

Tätigkeiten

Die Kanzlei ist in folgenden Rechtsgebieten tätig:

Übersicht

Die Korrespondenzsprachen sind Deutsch und Polnisch.

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht:

Das Arbeitsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ihren Zusammenschlüssen wie Gewerkschaften, Arbeitnehmerverbänden und Betriebsrat regeln. Hinzu kommt noch das Arbeitsschutzrecht. Das Arbeitsrecht ist teilweise Privatrecht und teilweise öffentliches Recht. Es findet sich in vielen Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen des deutschen und europäischen Rechts. In vielen Fällen sind die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt als wegweisend anzusehen.

Gesellschaftsrecht:

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von privaten Personenvereinigungen, die beispielsweise durch einen Vertrag gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Zu den gängigsten Personenvereinigungen gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Aktiengesellschaft (AG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Handelsrecht:

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmanns.

Wirtschaftsrecht:

Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche die selbstständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und Verkehr und lenken. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften über die Zulassung zu Beruf und Gewerbe, das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen sowie das Recht der Organisationen, der Kammern und Verbände.

Mietrecht:

Das Mietrecht umfasst alle Rechtsnormen, die im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Überlassung von Räumlichkeiten auf Zeit zur Anwendung kommen. Dabei kann es sich um private Räumlichkeiten zur Lebensführung oder um gewerbliche Räume zwecks Geschäftsbetreibung handeln.

Werkvertragsrecht:

Der Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. In diesem Zusammenhang sind noch weitere Vorschriften einzuhalten, wie die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).

Verkehrsrecht:

Das Verkehrsrecht beinhaltet alle Rechtsnormen, die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall im Straßenverkehr zu beachten sind. Hierzu gehören insbesondere die Straßenverkehrsordnung und das –gesetz, Haftpflichtregelungen, Schadensersatzvorschriften und viele andere.

Insolvenzrecht:

Das Insolvenzrecht umfasst alle Vorschriften die mit der Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen oder Unternehmen zur Anwendung kommen. Dazu zählen vor allem die Insolvenzordnung und das Anfechtungsgesetz.

Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung:

Das Mahnverfahren wird vor dem eigentlichen Prozess durchgeführt und kann oft die teuren Prozesskosten verhindern. Die Zwangsvollstreckung findet dagegen nach Abschluss des Prozesses statt und kann als eigentliche Anspruchsbeitreibung genannt werden. Der Schuldner wird zu der in der gerichtlichen Entscheidung ausgesprochenen Leistung mit diversen Zwangsmitteln bewegt.


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